Richten Sie ihr Augenmerk auf energiesparende und umweltschonende Technologien. Das Heizen mit gleichzeitiger Stromerzeugung ist besonders umweltschonend, vermeidet unnötige Kosten für teuren Strombezug und bringt sogar eine zusätzliche Stromvergütung ein. Durch den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (kurz: KWK) heizen Sie nicht nur, Sie wandeln vergleichsweise günstiges Erdgas (ca. 4 Cent/kWh) auch in Strom um, den Sie sonst für durchschnittlich 25 Cent/kWh einkaufen müssten.
Eine Anschaffung von Mini-KWK und Brennstoffzelle wird gefördert. Die attraktivsten Zuschüsse werden derzeit im KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle sowie über den Mini-KWK-Zuschuss vom BAFA ausgezahlt. Zusätzlich stehen regionale Fördermöglichkeiten bereit.
Wer die Anschaffung einer KWK-Anlagen bis 20 kWel oder einer Brennstoffzellen-Heizung plant, kann den FördermittelService „stromerzeugende Heizung“ sowie den BetreiberService nutzen, um sich die Zuschüsse schnell und einfach zu sichern.
Bei Brennstoffzellen:
Neben Fördergeldern können Betreiber von KWK-Anlagen von weiteren finanziellen Vorteilen profitieren. KWK-Zuschlag: Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird der im Haus erzeugte Strom zeitlich befristet mit Zuschlagszahlungen vergütet. Die Zuschläge von 8 Cent/kWh für eingespeisten und 4 Cent/kWh für selbst verbrauchten Strom können bei Einbau einer fabrikneuen KWK-Anlage für insgesamt 60.000 Vollbenutzerstunden jährlich abgerufen werden. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 kWel kann alternativ ein Pauschalbetrag als Einmalzahlung beantragt werden. Energiesteuererstattung: Betreiber von energieeffizienten KWK-Anlagen haben in der üblicherweise 10-jährigen Abschreibungsphase gemäß Energiesteuergesetz Anspruch auf eine nachträgliche Erstattung der Energiesteuer. Die Steuererstattung für den im BHKW verwendeten Brennstoff muss rückwirkend fürs letzte Jahr beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
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